Auf der Hofseite ist ein Wärmedämm-Verbundsystem an der Altbaufassade (Ziegelmauerwerk mit Putz) sowie am bauseits noch zu errichtenden Anbau (Aufzugsanlage mit Treppenhaus in Betonbauweise) anzubringen. An das WDVS sind folgende Anforderungen gestellt:
-Die Bestandsfassade (Altbau) ist neu zu verputzen als Egalisierung für das WDVS
-Oberputze und Fassadenfarben sollen über eine dauerhaft hohe Resistenz gegenüber Algen- und Pilzbewuchs verfügen
-die ausgewählten Materialien sollen umweltschonend sein und dürfen keine auswaschbare Biozide enthalten
-Baustoffklasse A (nicht brennbar) gemäß DIN 4102
-das WDVS-System muss sortenrein rückbaubar sein, d.h. die einzelnen Komponenten wie Dämmung, Dübel, Unter- und Oberputze müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) separat der Wertstoffkette zurückgeführt werden können
-Gesamtmenge WDVS an Fassade: 645 m², davon Altbau 420 m²
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