Anhand einheitlicher, fortschreibungsfähiger und übertragbarer Kriterien / Indikatoren ist schlüssig darzustellen, welche Gebiete die Voraussetzungen für den Fortbestand von sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Pankow erfüllen. Hierfür wird u. a. eine repräsentative Erhebung mit Angaben zur Einwohner- und Haushaltsstruktur, der Einkommensentwicklung, den Wohnverhältnissen sowie der Mietbelastung benötigt. Wegen des gemäß § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 BauGB geltenden Genehmigungsanspruchs für verschiedene Modernisierungsmaßnahmen soll der Ausstattungszustand der einzelnen Wohnungen möglichst detailliert sowie die Gebäudeausstattung (z.B. Aufzug, energetische Sanierung) festgestellt werden.
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