Im Rahmen dieses Planungsauftrages soll eine Schadstoffsanierung auf Basis der bereits durchgeführten Schadstoffuntersuchung (Schadstoffgutachten) geplant werden. Ebenso sind alle für einen nachfolgenden Teilabbruch maßgebliche Störstoffe im Rahmen dieser Planung zu berücksichtigen und im Rahmen der Schadstoffsanierung auszubauen. Der konstruktive Teilabbruch wird separat geplant und ist nicht Gegenstand dieses Planungsauftrages. Planungsziel ist es ein schadstoff- und störstofffreies Gebäude herzustellen, so dass die Nachfolgegewerke ohne Schutzmaßnahmen arbeiten können und dass für den nachfolgenden konstruktiven Teilabbruch keine weiteren Störstoffe vorab selektiv ausgebaut werden müssen. Es ist eine sehr enge Abstimmung mit den sonstigen an der Planung beteiligten Fachingenieuren erforderlich, insbesondere mit der Abbruchplanung und dem Denkmalschutz.
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